Genehmigung eines Gefahrgutschulungsprogramms im Luftfahrtsektor beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Gefahrgutschulungen im Bereich Luftfahrt benötigen Sie ein genehmigtes Schulungsprogramm. Wenn Sie bereits ein genehmigtes Schulungsprogramm besitzen, sind die Aufrechterhaltung sowie Änderungen genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Namensänderungen oder eine neue Anschrift.
Bei Änderungen, die den Schulungsumfang betreffen, können Sie aus einer Liste vorgegebener Module wählen, die Sie anbieten möchten.
Folgende Genehmigungen können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen:

  • Genehmigung eines neuen Gefahrgutschulungsprogramms
  • Änderung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm
    • Erweiterung einer bestehenden Genehmigung um weitere Module
    • Reduzierung einer bestehenden Genehmigung um die angebotenen Module
    • Änderung von Stammdaten
      • als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Schulungsanbieters: Unternehmensname, Rechtsform, Anschrift
      • als Freiberuflerin oder Freiberufler: Unternehmensname, Anschrift, Vorname(n), Familienname

Aufrechterhaltung einer bestehenden Genehmigung für ein Gefahrgutschulungsprogramm: alle 2 Jahre erforderlich, bei Neuausgabe der ICAO T.I.: in allen ungeraden Jahren.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim
Telefon
+49 531 2355-8250
Fax
+49 531 2355-8299
E-Mail
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Bemerkung: für Ereignismeldung Gefahrenguttransport
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Bemerkung: für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung