Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung für Flug-, Dienst- und Ruhezeiten beantragen oder Meldung einreichen

Leistungsbeschreibung

Flug-, Dienst- und Ruhezeiten

Für die erstmalige Einführung (Erstantrag) sowie die Änderung (Folgeantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA).

Bei einer erstmaligen Einführung (Erstantrag) von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten wird für das im Betriebshandbuch Teil A (OM-A) zu integrierende Organisation Management Manual (OMM) Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) eine Genehmigung benötigt. Das gilt für geplante Flugdienste, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern.

Bei einem Folgeantrag benötigen Sie eine Genehmigung für das im OM-A zu integrierende OMM-Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) bei

  • geplanten Flugdiensten, die ein Ermüdungsrisikomanagement (Fatigue Risk Management, FRM) erfordern,
  • einer Änderung des bestehenden OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS).

Für Ausnahmen (Ausnahmeantrag) bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Es können folgende Meldungen eingereicht werden:

  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
    • Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
    • Verkürzung der Mindestruhezeit
    • sonstige Meldung

Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)

Als Gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision des OMM Fatigue Risk Management System (FRM/FRMS) im Rahmen der Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
    • Überschreitung der maximal zulässigen Flugdienstzeit
    • Verkürzung der Mindestruhezeit
  • sonstige Meldung

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie als Organisation im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
  • Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
  • sonstige Meldung

Nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)

Als nicht gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) können Sie als Organisation oder Einzelunternehmen beziehungsweise sonstige selbstständig tätige Person im Bereich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten für Flugzeuge und Hubschrauber folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Kommandanten-Entscheide und sonstiges folgendes melden:

  • Erstgenehmigung von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Genehmigung der Revision von Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
  • Ausnahmegenehmigung bezüglich Flug-, Dienst- und Ruhezeiten
    • Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
    • Ausnahmen für besondere Flüge
  • Meldung zum Kommandanten-Entscheid
  • sonstige Meldung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-3299
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-3298
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+49 531 2355-9099
Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen
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