Genehmigung für die Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal beantragen

Leistungsbeschreibung

Erstgenehmigung und Anerkennung von Leitungspersonal

Als Einzelunternehmen oder Organisationen können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Genehmigung als Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal (für nationalen Geltungsbereich oder für EASA-Geltungsbereich)
  • Anerkennung von Leitungspersonal:
    • Betriebsleitende
    • Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager
    • Ausbildungsleitende
    • Prüfungsleitende

Genehmigung von Änderungen

Wenn Sie bereits eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb besitzen, können Sie darüber hinaus folgende Genehmigungen beantragen:

  • Änderungen einer bestehenden Genehmigung, das betrifft zum Beispiel
    • Änderung der Kurse
    • Standortänderung
    • Änderungen des Leitungspersonals
    • Namensänderung des Betriebs
    • Sonstige Änderungen
  • Abweichungen vom nationalen Standard
  • Ausbildung an nicht-genehmigten Standorten melden

Wenn Ihre Organisation nicht als Ausbildungsbetrieb genehmigt ist und das auch nicht beabsichtigt ist, können Sie über das Formular eine Einzelzulassung zur Ausbildung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

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