Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC): Ausstellung beantragen und ARC einreichen

Leistungsbeschreibung

Ein Luftfahrzeug gilt als lufttüchtig, wenn es alle notwendigen Forderungen erfüllt, um in einem sicheren Zustand fliegen zu können. Dokumentiert wird die Lufttüchtigkeit in der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit, des sogenannten Airworthiness Review Certificate, ARC. Ohne gültiges ARC dürfen Flugzeuge, Helikopter oder weitere Luftfahrzeuge nicht betrieben werden. 


Sie können

  • die Ausstellung eines ARC beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
  • ein neu ausgestelltes oder verlängertes ARC beim LBA einreichen.

Ein ARC kann je nach Berechtigung ausgestellt werden durch

  • das LBA,
  • eine Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation, der sogenannten Combined Airworthiness Organisation (CAO), mit dem Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder
  • ein unabhängiges Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, der sogenannten Independent Airworthiness Review Staff (IARS), mit der entsprechenden Berechtigung.

Ob Sie ein ARC direkt beim LBA einreichen können oder die Ausstellung beim LBA beantragen müssen, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob Sie Halterin oder Halter des Luftfahrzeugs sind,
  • ob die ausstellende Organisation oder Person über ein Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit oder eine entsprechende Berechtigung verfügt,
  • ob die Lufttüchtigkeitsprüfung im Ausland oder nach ausländischen Prüfvorschriften durchgeführt wurde.

Ein ARC ist 1 Jahr gültig. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mal verlängert werden.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

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