Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie eine staatliche Anerkennung erhalten.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit der beiden Qualifikationen.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllen. Insbesondere müssen sie Berufserfahrung, regelmäßige Fortbildungen und berufspädagogische und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen. Dafür müssen Sie bereits die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied haben. Sie müssen auch mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf und die Teilnahme an den erforderlichen Fortbildungsveranstaltungen nachweisen.

Sie müssen auch die erforderliche Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied nachweisen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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