Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
  • Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung einer namentlich benannten Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg),
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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