Zuständigkeitsfinder
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
- Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung einer namentlich benannten Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg),
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde
Voraussetzungen
- Für die vorliegende Leistung „Erweiterung“ müssen Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
- aktuelles Lichtbild,
- 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
- Frontalaufnahme
- ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen
- wenn Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen bei der Antragstellung nicht anwesend sind, sind Personalausweis- und Führerscheinkopien erforderlich
- bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen (Negativbescheinigung Jugendamt, Urteil oder Ähnliches)
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden sein. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Unterstützende Institutionen
Fahrschulen
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
19.11.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)