Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.

Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.

Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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