Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

Leistungsbeschreibung

Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personalausweis-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Adresse geändert hat. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, die  – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.

Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben. Achten Sie also darauf, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder eventuell Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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