Zuständigkeitsfinder
Reparaturbonus 3.0 beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer defekte Elektrogeräte repariert, statt sie wegzuwerfen, schont die Umwelt. Hier setzt der Reparaturbonus Thüringen an, ein gemeinsames Projekt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und der Verbraucherzentrale Thüringen. Durch eine anteilige Erstattung der Reparaturkosten wollen wir die Bereitschaft der Thüringerinnen und Thüringer zur Reparatur unterstützen. Unser Ziel: die Nutzungsdauer der Geräte verlängern und so einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen leisten.
Der Reparaturbonus erstattet 50 Prozent der Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro. Lassen Sie die Reparatur in einem Repair-Café durchführen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzteile.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag online aus.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug) für die Reparatur hochladen. Haben Sie nur einen Kassenzettel erhalten, genügt auch dieser.
- Nach Abschluss der Bearbeitung überweist die zuständige Stelle das Geld auf Ihr Konto.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Thüringen.
Zuständige Stelle
Verbraucherzentrale Thüringen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Thüringen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Sie haben den maximalen Förderungsbetrag von 100 Euro pro Person und Jahr noch nicht ausgeschöpft.
- Es handelt sich um ein förderfähiges Gerät.
- Die Rechnungssumme für die Reparatur beträgt mindestens 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
- Die Rechnung des Ersatzteils zur Reparatur im Repair-Café liegt bei mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
- Sie haben die Reparaturen nicht selbst (Ausnahme: Reparatur im Repair-Café) beziehungsweise im eigenen Reparaturbetrieb durchgeführt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Rechnung und Zahlungsbeleg (Kassenzettel oder Kontoauszug)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge können ab dem 16.06.2025 gestellt werden. Ihre Reparaturrechnungen mit Datum ab dem 16.06.2025 werden anerkannt.
Der Bonus wird so lange ausgezahlt, bis die Fördermittel erschöpft sind und ein Antragsstopp ausgesprochen wurde.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Fachlich freigegeben am
23.06.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
