Zuständigkeitsfinder
Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung
Leistungsbeschreibung
Laut Futtermittelverordnung (FuttMV) benötigt Ihr Unternehmen eine Registrierung, eine Zulassung bzw. müssen Sie der Behörde anzeigen, wenn Ihr Unternehmen Futtermittel dekontaminiert, bei einer direkten Trocknung von Futtermitteln; wenn Ihr Unternehmen ein Drittlandsvertreter ist oder wenn Ihr Unternehmen Heimtierfuttermittel in Verkehr bringt, die nicht fertig verpackt sind.
Verfahrensablauf
- Das vollständige ausgefüllte Formular wird beim Fachbereich Futtermittel des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21, per E-Mail oder postalisch eingereicht. Nach vorheriger Terminabsprache ist auch ein Ausfüllen des Antragsformulars am Standort des TLLLR in Jena möglich.
- Anschließend erfolgt die Prüfung des Antrags und bei Vollständigkeit ergeht die Registrierung an den Antragsteller.
- Bei einer Zulassung erfolgt eine Kontrolle vor Ort.
- Erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen, erhalten Sie die Zulassung.
An wen muss ich mich wenden?
Für Futtermittelhersteller aus Thüringen ist der Antrag vollständig ausgefüllt beim Referat 21 des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) einzureichen.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Voraussetzungen
Ihr Futtermittelunternehmen ist nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (siehe Rechtsgrundlage) registriert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefüllter Antrag des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens gesondert zu erfolgen der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) an.
Für Maßnahmen nach der Futtermittelverordnung (FuttMV) in der Fassung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004) in der jeweils geltenden Fassung fallen folgende Kosten an:
- 72,- bis 1152,- Euro für Zulassung nach § 18 FuttMV
- 72,- bis 576,- Euro für Registrierung nach § 21 FuttMV
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungdauer beträgt 2 bis 4 Wochen, wenn Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
- §§ 17, 18, 20, 21, 22 Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (LandEForstWZustV TH 2004)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Registrierung (gemäß §§ 20, 21 Futtermittelverordnung - FuttMV),
- Antrag auf Zulassung (gemäß § 17, 18 FuttMV) bzw.
- Anzeige (gemäß § 22 FuttMV)
Schriftform möglich: Ja
E-Mail möglich: Ja
Persönliches Erscheinen möglich: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Die Abgabe des Antrages hat für jeden Betrieb und jede Betriebsstätte des Unternehmens gesondert zu erfolgen der in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe tätig ist.
Urheber
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Futtermittelüberwachung
Telefon
+49 361 574041-357- Thüringen:
- Futtermittelkontrolle
- Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen
- Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige für Futtermittelunternehmen nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für gewerbliche Unternehmen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung
- Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen
- Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 beantragen