Revitalisierung von Brachflächen – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Unterstützung für die Revitalisierung von Brachflächen benötigen, dann können Sie für entsprechende Maßnahmen eine Förderung beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird auf 1. Mio Euro pro Vorhaben begrenzt. 
 
 Was wird gefördert?

  • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
  • Folgenutzung
  • Grunderwerb

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 43 - Regionale Landentwicklung Mittel- und Nordthüringen

Adresse
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
Bemerkung: Zweigstelle Gotha
Telefon
+49 361 574014-100
Fax
+49 361 574014-299

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

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Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333