Ingenieurkammer - Eintragung in die Interessentenliste (§ 21 Abs. 8 Satz 1 ThürAIKG)

Leistungsbeschreibung

In die Interessentenliste der Ingenieurkammer Thüringen kann eingetragen werden, wer im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAIKG die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden und seinen Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen hat.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständige Themen zu informieren und die Gelegenheit zu bieten, sich mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Thüringen vertraut zu machen.

Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer formalen Mitgliedschaft verbunden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Thüringen

Adresse
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt
Telefon
0361 228730
Fax
0361 2287350
Öffnungszeiten

Mo 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Di 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Mi 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Do 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr*

Fr 08:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr*

*ausschließlich mit Terminvereinbarung


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus Am Stadion
Gebühren: ja

Gebäudezugänge