Markscheider - Ausländische Berufsqualifikation anerkennen (Niederlassung)

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnungen Markscheiderin und Markscheider sind in Thüringen geschützt. Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Thüringen in eine Tätigkeit ausüben wollen, die durch Rechtsvorschrift anerkannten Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf es der formalen Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung.

Mit der Berechtigung dürfen Sie sich offiziell „Markscheiderin“ oder „Markscheider“ nennen und ohne Einschränkung in dem Beruf arbeiten.

Auch mit Berufsqualifikation aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz können Sie in Thüringen die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 86

Adresse
Puschkinplatz 7
07545 Gera
Telefon
+49 365 57392-7000
Fax
+49 365 57392-7105