Winterdienst - Auskunft über die Sicherstellung der Räum- und Streupflicht

Leistungsbeschreibung

Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Straßen und Gehwege bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

Innerhalb der Ortslagen haben die Gemeinden alle öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Darüber hinaus sind die Gehwege und Fußgängerüberwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-152
Fax
03628 738-159
DE-Mail
glm@ilm-kreis.de-mail.de

Mitarbeiter*innen

Herr C. Kühnlenz
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-166
Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305
Herr U. Seeber
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-165
Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305