Bauen - Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis erbringen

Leistungsbeschreibung

Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften Brandschutznachweises oder Standsicherheitsnachweises überwacht. Der Prüfingenieur / die Prüfingenieurin bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung.

Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieuren jederzeit Zutritt zur Baustelle und Betriebsstätte sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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