Zuständigkeitsfinder
Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig
- innerorts sind die Gemeinden,
- für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen die entsprechenden Kreis-Landes- bzw. Bundesbehörden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Mitarbeiter*innen
Herr C. Kühnlenz
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-166Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305
Herr U. Seeber
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-165Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305