Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortschaften ist für Sie als Anlieger in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde oder Stadt bzw. Ihres Landkreises geregelt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Verkehrssicherungspflicht durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast. Dieser muss gegebenenfalls tätig werden, wenn beispielsweise wegen Verunreinigungen die Gefahr besteht, dass Verkehrsteilnehmer verunglücken könnten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Ilm-Kreis - Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement

Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-152
Fax
03628 738-159
DE-Mail
glm@ilm-kreis.de-mail.de

Mitarbeiter*innen

Herr C. Kühnlenz
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-166
Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305
Herr U. Seeber
Adresse
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt, Stadt
Telefon
03628 738-165
Abteilung
Amt für Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Raum
305