Zuständigkeitsfinder
Straßenschaden zur Beseitigung melden
Leistungsbeschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
An wen muss ich mich wenden?
Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht vorhanden.
Anträge / Formulare
Keine
- Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:
Bund, Land, Kreis, Gemeinden
Urheber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Regionalbereiche Straße (Referate 42-45)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
24.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
Adresse
99510 Apolda
Beschreibung
Der Fachbereich Straßen-, Tief- und Ingenieurbau ist für die Instandhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen im Weimarer Land zuständig. Das Kreisstraßennetz umfasst 43 Kreisstraßen mit ca. 185 km Länge.
Hier werden alle Baumaßnahmen, die Straßenunterhaltung und der Winterdienst auf Kreisstraßen koordiniert sowie Anträge auf Straßensondernutzungen geprüft und genehmigt.
Weitere Stellen
Adresse
99086 Erfurt