Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

  • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
  • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Öffentliche Ordnung Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde

Adresse
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz

Adresse
07903 Schleiz
Telefon
03663 488-531
Fax
03663 488-496
Öffnungszeiten

Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

Formulare

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Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit