Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.

Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.

Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Amtsgericht Pößneck

Adresse
Bahnhofstraße 18
07381 Pößneck

Postanschrift
Postfach 14 51
07374 Pößneck
Telefon
03647 426-80
Fax
03647 426-860

Weitere Stellen

Amtsgericht Pößneck - Zweigstelle Bad Lobenstein
Adresse
Mühlgasse 19c
07356 Bad Lobenstein
Telefon
036651 610-0
Fax
036651 610-10