Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Leistungsbeschreibung

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft, Bodenschutz

Adresse
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt

Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Telefon
03672 823-814
Fax
03671 823-370
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Behindertenparkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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