Zuständigkeitsfinder
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Fachlich freigegeben am
28.03.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Wasserwirtschaft, Bodenschutz
Adresse
07407 Rudolstadt
Postanschrift
07318 Saalfeld/Saale
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein