Wohngeld Weiterleistungsantrag

Leistungsbeschreibung

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Sonstige Sozialleistungen

Adresse
Rainweg 81
07318 Saalfeld/Saale

Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Telefon
03671 823-590
Fax
03671 823-370
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 6
Gebühren: nein