Waffenbesitz zur Brauchtumspflege Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Brauchtumsschütze oder Brauchtumsschützin zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Jagd-, Fischerei und Waffenrecht

Adresse
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt

Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Telefon
03671 823-241
Fax
03671 823-370
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Behindertenparkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge