Waffenherstellung und/oder Waffenhandel anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Sachgebiet Jagd-, Fischerei und Waffenrecht

Adresse
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt

Postanschrift
Schloßstraße 24
07318 Saalfeld/Saale
Telefon
03671 823-241
Fax
03671 823-370
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Behindertenparkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
Zufahrt über Caspar-Schulte-Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge