Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

  • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
  • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadt Suhl

Stadtverwaltung Suhl - Sozialamt

Adresse
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Telefon
03681 742874
Bemerkung: Sekretariat
Telefon
03681 742832
Bemerkung: SB Betreuungsbehörde
Telefon
03681 742890
Bemerkung: SB integrierte Sozialplanung LSZ
Fax
03681 742875
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Hinweis:
1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
k.A.
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: ja

Parkplatz
Anzahl: 53
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit