Wiederholung von bis zu 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses beantragen

Leistungsbeschreibung

Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Veranstaltungen/anreise-hauptbahnhof.pdf
Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 11:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr

Freitag 09:00 – 11:00 Uhr