Führerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen von ihnen geführt werden dürfen.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Verwaltungsgebäude

Landratsamt Sömmerda - Führerscheinwesen

Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda

Adresse
Wielandstraße 4
99610 Sömmerda
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
205

216

243

201

210

208

242

211

206

220

200

212

209

Regio Südost

212
Parkplätze
Parkplatz
am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge
Beschreibung

In der Fahrerlaubnisbehörde wird die allgemeine Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt, erweitert, umgeschrieben, bei Verlust ersetzt oder aufgrund Verkehrsordnungswidrigkeiten entzogen. Auch die Fahrerlaubnis mit 17 (begleitendes Fahren) wird hier auf Antrag erteilt. Zum Zweck der Erteilung von Fahrerlaubnissen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde eng mit den Fahrschulen zusammen.

Bankverbindung

Empfänger: Landratsamt Sömmerda
Bank: Sparkasse Mittelthüringen
BIC: HELADEF1WEM
IBAN: DE02820510000140000780

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung/Umtausch einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
Kontrollblatt für das Führerscheinwesen
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)