Zuständigkeitsfinder
Abfallrecht
Leistungsbeschreibung
Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.
Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:
- die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
- die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
- Regelungen der Produktverantwortung,
- die abfallwirtschaftliche Planung,
- die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
- Nachweis- und Registerpflichten,
- Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
- Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.
An wen muss ich mich wenden?
Die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des Abfallrechts sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.
Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.
Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.
Rechtsgrundlage
- • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen
- • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftgesetz - KrWG)
- • Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
- • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- • Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (ThürAGKrWG)
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
19.05.2020
Es existieren noch weitere Leistungen für Abfallrecht:
Abfallgebühren
Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Erlaubnis für eine abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erhalten
Wilden Müll zur Entsorgung melden
Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll - Entsorgung
Abfälle Register und Nachweise über den Verbleib führen
Gartenabfall Entsorgung
Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Entsorgung von CDs/DVDs
Batterien - Entsorgung
Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben
Kfz Verwertungsnachweis erhalten
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
07745 Jena
Weitere Stellen
Adresse
07607 Eisenberg