Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung im Handel, bei Herstellern oder Importeuren werden regelmäßig Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen zur Überprüfung der Verkehrsfähigkeit entnommen. 

Bei amtlichen Probenahmen ist ein Teil der Probe oder ein zweites Stück der gleichen Art bei dem zu beprobenden Betrieb beziehungsweise der zu beprobenden Person zurückzulassen. Diese Probe wird amtlich verschlossen oder versiegelt.

Wenn Sie als privater Sachverständiger (Gegenprobensachverständige/ Gegenprobensachverständiger) eine solche Gegenprobe und/oder Zweitprobe im Auftrag eines Unternehmens untersuchen möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Zulassung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815200
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein

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