Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscher und Ermächtigung als Übersetzer mit Wohnsitz außerhalb Thüringens

Leistungsbeschreibung

Die Berufe der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers, der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers und der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers sind reglementiert.

Der Beruf der allgemein beeidigten Dolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Dolmetschers berechtigt zur mündlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des allgemein beeidigten Gebärdensprachdolmetschers berechtigt zur Übertragung zwischen mündlicher Sprache und Gebärdensprache für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Der Beruf der ermächtigten Übersetzerin bzw. des ermächtigten Übersetzers berechtigt zur schriftlichen Sprachenübertragung für gerichtliche, staatsanwaltliche und notarielle Zwecke. Die korrespondierende Sprache ist Deutsch. Eine Tätigkeit als allgemein beeidigte Dolmetscherin bzw. allgemein beeidigter Dolmetscher, allgemein beeidigte Gebärdensprachdolmetscherin bzw. allgemein beeidigter Gebärdensprachdolmetscher oder als ermächtigte Übersetzerin bzw. ermächtigter Übersetzer kann erst nach der allgemeinen Beeidigung bzw. nach der Ermächtigung durch die zuständige Präsidentin bzw. den zuständigen Präsidenten des Landgerichts ausgeübt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landgericht Erfurt - der/die Präsident/in des Landgerichts Erfurt

Adresse
Domplatz 37
99084 Erfurt

Postanschrift
Postfach 900432
99107 Erfurt
Telefon
0361 57353-3535
Bemerkung: Zentrale Telefonvermittlung
Fax
0361 57353-3579

Formulare

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Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher, Gebärdendolmetscher, auf Ermächtigung als Übersetzer