Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung,
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals,
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1403
Fax
0361 57332-1462
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge