Zuständigkeitsfinder
Hortanmeldung
Leistungsbeschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Staatliche Grundschule "Am Trompeterfelsen" Rothenstein
Adresse
Schulstr. 18
07751 Rothenstein
07751 Rothenstein
Weitere Stellen
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung
Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg
Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
99518 Bad Sulza