Hortanmeldung

Leistungsbeschreibung

Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.

Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Staatliche Grundschule "Am Trompeterfelsen" Rothenstein

Adresse
Schulstr. 18
07751 Rothenstein
Telefon
036424 22500
Fax
036424 766055

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung
Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-226
Fax
036691 70-742
Staatliche Grundschule Wormstedt
Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
Telefon
036464 70213
Fax
036464 70241