Zuständigkeitsfinder
Existenzgründerförderung
Leistungsbeschreibung
Für Gründer sowie für Absolventen von akademischen Einrichtungen gibt es zahlreiche öffentlich finanzierte Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Da die Palette der Förderprogramme umfangreich ist, sollte sich der Existenzgründer rechtzeitig und umfassend beraten lassen, um den idealen "Finanzierungsmix" für das zu gründende Unternehmen zu finden.
An wen muss ich mich wenden?
Die wichtigsten Ansprechpartner hierfür sind:
Ihre Hausbank
- Bundesagentur für Arbeit - Existenzgründung
- Thüringer Aufbaubank
- Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GfAW)
- KfW-Mittelstandsbank
- Industrie- und Handelskammer Erfurt
- Industrie- und Handelskammer Gera
- Industrie- und Handelskammer Suhl
- Handwerkskammer Erfurt
- Handwerkskammer Gera
- Handwerkskammer Südthüringen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sollte eine Förderung in Anspruch genommen werden, so muss diese in aller Regel vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Bereits umgesetzte bzw. begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wirtschaftsförderung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Weitere Stellen
Adresse
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Adresse
07545 Gera