Zuständigkeitsfinder
Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
- Online Terminvergabe
Bemerkung: Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten haben Sie hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
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Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
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Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
Die Unterlagen zu den vorgenannten Klassen sind nur dann erforderlich, wenn die Dienstfahrerlaubnis bereits abgelaufen ist.
Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
01.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.