Dokumente beglaubigen lassen

Leistungsbeschreibung

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

  • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
  • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Hauptamt

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten

Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Weitere Stellen

Standesamt
Adresse
Markt 10
07768 Kahla
Telefon
036424 77340
Telefon
036424 77341
Fax
036424 77104
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745