Zuständigkeitsfinder
Führerschein ausländisch - umschreiben lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen, können Sie diese für Deutschland umschreiben lassen.
Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrberechtigung umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Fahrberechtigung der EU/EWR-Staaten oder eines Drittstaates handelt. Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/EWR-Staaten rechtmäßig erteilt wurde, dürfen deren Inhaber noch 6 Monate nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Gebrauch machen.
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Versagung
An wen muss ich mich wenden?
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
- Online Terminvergabe
Bemerkung: Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten haben Sie hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.
Voraussetzungen
• Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
• Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
• ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
• Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt))
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Die Meldebescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
- Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates wird der Nachweis benötigt, seit wann Sie Ihren ständigen Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis sind im 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
24.06.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.