Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie die Veranstaltung der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Veranstaltungen genügt eine einmalige Anzeige.

In folgenden Fällen benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • die erforderliche schriftliche Anzeige wurde nicht fristgemäß spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erstattet,
  • es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung oder
  • die Veranstaltung findet in nicht dafür bestimmten Anlagen statt und es sollen mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Veranstaltungsanzeige bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde nicht notwendige Anzeigen und Genehmigungen bei anderen Behörden ersetzt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Ordnungsamt

Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-135
Telefon
036424 59-137
Telefon
036424 59-136
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten

Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige einer Veranstaltung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... - (Thüringen)