Genehmigung als Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist eine Organisation, die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen sorgt. Diese Art von Unternehmen wurde von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency) definiert. Um als CAMO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung einer CAMO sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Als eine natürliche oder juristische Person können Sie die Genehmigung einer CAMO sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen.

Sie können einen Antrag zur Erlangung einer Genehmigung als

  • CAMO im EASA-Geltungsbereich oder/und als
  • CAMO im nationalen Geltungsbereich stellen.

Zusätzlich zu Ihrer Basisgenehmigung können sie folgende Rechte beantragen: 

  • Recht zur Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Recht zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Recht zur Ausstellung der Fluggenehmigung und
  • Recht zur Untervergabe.
  • Recht als CAMO mehrere Luftfahrtunternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe („One CAMO“)

Die Änderung einer CAMO können Sie ebenfalls online beantragen. Eine Änderung ist unter anderem notwendig bei:

  • Änderung des Genehmigungsumfangs:
    • Erweiterung und/oder Reduzierung um Muster, Serien oder Gruppen von Luftfahrzeugen,
    • Genehmigung und/oder Rückgabe von Rechten,
    • Genehmigung und/oder Streichung von Untervergaben,
    • Rückgabe von Teilgenehmigungen,
  • Änderung beim Leitungspersonal,
  • Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal,
  • Änderungen beim Personal zur Ausstellung der Fluggenehmigung,
  • Änderungen beim Personal zur Verlängerung der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit,
  • Änderungen der Standorte, zum Beispiel bei neuen oder entfallenden Standorten oder Adressänderungen,
  • Änderung des Namens oder der Rechtsform,
  • Änderungen des technischen Bordbuchs oder
  • Änderung des Handbuchs zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAME).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099