Zuständigkeitsfinder
Zulassung als Anwältin oder Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Anwältin oder Anwalt aus einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) dürfen Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben, wenn die für Sie zuständige inländische Rechtsanwaltskammer Sie als Anwältin oder Anwalt zulässt.
Wenn Sie einen der folgenden Berufe ausüben, dürfen Sie nach Ihrer Zulassung in Deutschland Rechtsdienstleistungen auf den Gebieten des Rechts Ihres Herkunftslandes und des Völkerrechts erbringen:
- in Ägypten: Muhami
- in Albanien: Avokat
- in Argentinien: Abogado
- in Australien: Barrister, Solicitor, Legal Practitioner
- in Bolivien: Abogado
- in Brasilien: Advogado
- in Chile: Abogado
- in China: Lü shi
- in Chinesisch Taipei: Lü shi
- in Ecuador: Abogado
- in El Salvador: Abogado
- in Georgien: Adwokati
- in Ghana: Lawyer, Legal Practitioner, Solicitor, Barrister
- in Hong Kong, China: Barrister, Solicitor
- in Indien: Advocate
- in Indonesien: Advokat
- in Israel: Orech-Din
- in Japan: Bengoshi
- in Kamerun: Avocat, Advocate
- in Kanada: Barrister, Solicitor
- in Kasachstan: Aдвокат, Advokat, Qorğauşy
- in Kenia: Advocate
- in Kolumbien: Abogado
- in der Demokratischen Republik Kongo: Avocat
- in der Republik Korea: Byeonhosa, Lawyer
- in Malaysia: Peguambela&Peguamcara, Advocate and Solicitor
- in Marokko: Mohamin
- in Mexiko: Abogado
- in Moldau: Avocat
- in Namibia: Legal Practitioner, Advocate, Attorney
- in Neuseeland: Barrister, Solicitor
- in Nigeria: Legal Practitioner
- in Nordmazedonien: Advokat
- in Pakistan: Wakeel, Advocate
- in Panama: Abogado
- in Peru: Abogado
- in den Philippinen: Attorney
- in der Russischen Föderation: Advokat
- in Singapur: Advocate and Solicitor
- in Sri Lanka: Attorney at law
- in Südafrika: Attorney, Prokureur, Advocate, Advokaat
- in Thailand: Tanaaykwaam
- in der Türkei: Avukat
- in Tunesien: Avocat
- in der Ukraine: Advokat
- in Uruguay: Abogado
- in Venezuela: Abogado
- im Vereinigten Königreich: Advocate, Barrister, Solicitor
- in den Vereinigten Staaten von Amerika: Attorney at law
Die Zulassung, also Ihre Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer, ist wirksam, sobald Sie die Verfügung über Ihre Aufnahme erhalten.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Voraussetzungen
- Die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass Sie
- einem Beruf angehören, der in der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung aufgeführt ist und
- nach dem Recht Ihres Herkunftslandes zugelassen, also befugt, sind, den Beruf in Ihrem Herkunftsland auszuüben.
- Sie haben sich in Deutschland niedergelassen und eine Kanzlei eingerichtet.
- Sie beachten die deutschen Berufspflichten und verwenden die Berufsbezeichnung, die Sie in Ihrem Herkunftsland nach dortigem Recht führen dürfen.
- Bei der Führung der Berufsbezeichnung müssen Sie Ihr Herkunftsland auf Deutsch angeben.
- Insbesondere die Bezeichnungen "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" dürfen Sie nicht verwenden. Die Bezeichnung „Mitglied der Rechtsanwaltskammer“ ist dagegen zulässig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
09.10.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Adresse
99084 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Parkplätze
F1
Gebühren: ja