Zwischen- oder Verwendungsnachweis zu einem geförderten Vorhaben einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft einreichen

Leistungsbeschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durch­füh­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen.

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und dafür eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bekommen, müssen Sie während des Förderungszeitraums Zwischen- und Verwendungsnachweise einreichen.

Haben Sieden Zuwendungszweck nicht bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem Jahr erhaltenen Beträge einen Zwischennachweis einreichen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke

Postanschrift
Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 18535-0
Fax
+49 30 18535-2501