Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Adresse
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.bmz.de/de/service/kontakt/dienstsitz-bonn-29554

Postanschrift
Postfach 120322
53045 Bonn, Stadt
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
16, 63, 66, 67, 68

610

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