Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn errichten, ausbauen oder nutzen, wirken Sie in den meisten Fällen auf oberirdische Binnengewässer, Küstengewässer oder das Grundwasser ein. Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.


Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt.


Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des Eisenbahn-Bundesamts.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52

Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.eba.bund.de/DE/DasEBA/daseba_node.html#doc1528822bodyText2
Telefon
+49 228 98260
Fax
+49 228 98269199
Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr