Zuständigkeitsfinder
Rente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Leistungsbeschreibung
Als Versicherte oder Versicherter können Sie eine Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten, bei
- längerfristiger Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- als Folge eines Versicherungsfalls: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten
Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit, sondern das gesamte Gebiet des Erwerbslebens berücksichtigt. Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.
Die Höhe der Rente ist abhängig von
- der Höhe der MdE und
- der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Der JAV ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall passiert ist.
Für bestimmte Personengruppen errechnet sich die Rente anders. Die Höhe der Rente beruht auf dem sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (dJAV) unter Berücksichtigung möglicher Altersabschläge für:
- landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
- deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner
Für Schwerverletzte (MdE von 50 Prozent und mehr) erhöht sich der JAV bei Renten auf unbestimmte Zeit:
- um 25 Prozent bei einer MdE von 50 bis 74 Prozent
- um 50 Prozent bei einer MdE von 75 bis 100 Prozent
- gilt nicht für vorläufige Renten
Für mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag beruht der JAV zusätzlich auf der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittseinkommen in Deutschland und ändert sich jährlich.
Für Minderjährige ist ein niedrigerer JAV festgesetzt.
Für die im Unternehmen dauerhaft mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV. Wie stark sich der JAV verringert hängt davon ab, wie alt die Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist.
Verfahrensablauf
Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie also keinen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn
- ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle
- über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus
- mindestens 20 Prozent
beträgt.
Für folgende Personengruppen muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Rentenanspruch mindestens 30 Prozent betragen:
- landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
- deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner und
- dauerhaft mitarbeitende Familienangehörige
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).
- Klage vor dem Sozialgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Renten für gesetzlich Unfallversicherte von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung Bewilligung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
16.02.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Adresse
34131 Kassel, documenta-Stadt
Postanschrift
Telefon
+49 561 785-0Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
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