In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen

Leistungsbeschreibung

In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

  • Auswertungen der Beteiligung
  • Karten für die Nord- und Ostsee

Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Adresse
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99401-0

Weitere Stellen

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Adresse
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt
Telefon
+49 40 3190-0
Fax
+49 40 3190-5000