Wertpapierprospekte billigen lassen

Leistungsbeschreibung

In Wertpapierprospekten können sich Anlegerinnen und Anleger über Wertpapiere und Emittenten informieren. Die Prospekte helfen Anlegerinnen und Anlegern, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. In Deutschland sind diese Prospekte in der Regel gesetzlich verpflichtend. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Prospektpflicht nicht gilt.

Wenn für Ihr Wertpapier eine Prospektpflicht besteht, müssen Sie den dazugehörigen Prospekt veröffentlichen, bevor das Wertpapier öffentlich angeboten oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen wird. Der Prospekt muss gesetzliche Mindestangaben enthalten, die die EU-Prospektverordnung festlegt. Außerdem muss der Prospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Veröffentlichung gebilligt werden.

Die BaFin prüft, ob der Prospekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wichtig ist, dass er vollständige, verständliche und widerspruchsfreie Informationen über das Wertpapier enthält. Die BaFin bewertet jedoch nicht, die Seriosität Ihres Angebots. 

Sie können den Prospekt zur Prüfung ausschließlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP) einreichen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), MVP-Antragsverfahren

Adresse
Marie-Curie-Str. 24 - 28
60439 Frankfurt am Main
E-Mail
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Öffnungszeiten

Es ist kein Publikumsverkehr vorgesehen.

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