Registrierung im Webportal goAML

Leistungsbeschreibung

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Agentinnen und Agenten
  • Versicherungsinstitute

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 228 303-26020
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 228 303-26030
Bemerkung: Für Unternehmen
Telefon
+49 228 303-26040
Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Fax
+49 228 303-97924
E-Mail
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Bemerkung: Für Privatpersonen
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Bemerkung: Anfragen auf Englisch
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auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
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