Status als „Zugelassener Empfänger“ für das Unionsversandverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Waren können im Unionsversandverfahren vom Ausgangsort bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befördert werden, an dem die Zollvorschriften und die nationalen Steuervorschriften erfüllt werden.

Wenn Sie regelmäßig Waren aus dem Unionsversandverfahren in Deutschland empfangen, können Sie als Unternehmen oder Einzelperson den Status als „Zugelassenen Empfänger“ beantragen. Dieser Status vereinfacht die Zollförmlichkeiten beim Empfang der Ware. 

Konkret haben Sie nach erteilter Bewilligung als „Zugelassener Empfänger“ folgende Vorteile:

  • Sie können die Waren direkt in Ihrem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort empfangen. (In der Bewilligung werden die konkreten Orte genannt, auf die sich Ihre Bewilligung als „zugelassener Empfänger bezieht).
  • Die Gestellung, das heißt die Pflicht zur Vorführung der Waren an der Bestimmungszollstelle, entfällt. Stattdessen informieren Sie die Zollstelle elektronisch über die Ankunft der Waren (Gestellung).
  • Sie tauschen auch weitere Nachrichten elektronisch mit dem Zoll aus.

Der Status als „Zugelassener Empfänger“ gilt nur für Unionsversandverfahren, die in Deutschland enden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

Adresse
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Postanschrift
Postfach 100761
01077 Dresden, Stadt
Telefon
+49 351 44834-510
Bemerkung: Für Privatpersonen
Telefon
+49 351 44834-520
Bemerkung: Für Unternehmen
Telefon
+49 351 44834-530
Bemerkung: Anfragen auf Englisch
Fax
+49 351 44834-590
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Für Privatpersonen
E-Mail
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Bemerkung: Für Unternehmen
E-Mail
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Bemerkung: Anfragen auf Englisch
DE-Mail
auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten

Sprechzeiten: 
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

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