Wohnungshilfe für gesetzlich Unfallversicherte

Leistungsbeschreibung

Das Ziel der Wohnungshilfe ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt leben und an allen Aspekten des täglichen, beruflichen und sozialen Lebens teilhaben können.

Die Wohnungshilfe umfasst je nach Einzelfall

  • Kosten für angepassten oder bereitgestellten behindertengerechten Wohnraum,
  • Umzugskosten sowie
  • Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.

Die Art und der Umfang der Wohnungshilfe hängen von Ihrem persönlichen Bedarf ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Adresse
Glinkastraße 11568
10117 Berlin, Stadt
Sonstiges

Gebärdentelefon: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de

ISDN-Bildtelefon für gehörlose oder hörbehinderte Menschen: +49 800 60 50 415