Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.

Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.

Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:

  • betriebliche Kenntnisse,
  • Kenntnisse von Vorschriften und
  • technische Kenntnisse.

Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.

Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.

Teilnahme an einer Zusatzprüfung

Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.

Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 225

Adresse
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Telefon
+49 613118 0
Fax
+49 6131 185016
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de