Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Telefon
+49 4421 9734051500
Bemerkung: Service-Center
Fax
+49 4421 7543-5080
Bemerkung: Für Versicherte
Fax
+49 4421 7543-5062
Bemerkung: Für Verwerter
Fax
+49 4421 7543-5050
Bemerkung: Rechtsstelle
DE-Mail
poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.