Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte melden und zahlen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Personen beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge, die für diese Beschäftigten zu zahlen sind, der Sozialversicherung mitteilen.

Dazu reichen Sie der zuständigen Einzugsstelle monatlich einen sogenannten Beitragsnachweis ein. Die Einzugsstelle ist bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale und bei allen anderen Beschäftigten die gesetzliche Krankenkasse, bei der diese Mitglied sind.

Sie melden der jeweiligen Krankenkasse mit dem Beitragsnachweis die zu zahlenden Sozialabgaben für alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die diese Krankenkasse zuständig ist. Die Minijob-Zentrale benachrichtigen Sie mit dem Beitragsnachweis über die Summe der Abgaben für alle Ihre geringfügig Beschäftigten.

Die Beitragsnachweise müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, übermitteln Sie den Beitragsnachweis mit diesem Programm. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln.

Die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) bietet mit dem SV-Meldeportal eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für den Beitragsnachweis nutzen können. Die Anwendung des Portals ist kostenpflichtig. Die im Beitragsnachweis gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie fristgerecht an die Einzugsstelle zahlen. Wenn Sie der Krankenkasse beziehungsweise der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat erteilt haben, bucht diese die Beiträge fristgerecht ab.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Minijob-Zentrale

Postanschrift
45115 Essen, Stadt
Bemerkung: Zuständig für Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig entlohnte Personen für Tätigkeiten im Haushalt beschäftigen
Telefon
+49 355 2902-70799
Fax
+49 201 384-979797
Öffnungszeiten

Service-Telefon

Montag 00:00 bis 24:00 Uhr

Dienstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Mittwoch 00:00 bis 24:00 Uhr

Donnerstag 00:00 bis 24:00 Uhr

Freitag 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonnabend 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr

Sonstiges

Zuständig für Privathaushalte, die Personen für Tätigkeiten im Haushalt ausschließlich geringfügig beschäftigen